Vertragsbedingungen Strandkorbvermietung

Die Standkorbvermietung Martinen vermietet Strandkörbe am Norddorfer Badestrand zu den nachfolgenden Bedingungen, mit denen sich der Gast durch Zahlung des Mietpreises einverstanden erklärt

1. Preise Saison 2022
Aktuelle Strandkorbmiete:
1 Tag: Dünenkante 15 € / Wasserkante 19 €
1 Woche: Dünenkante 60 €/ Wasserkante 70 €

Eine Verlängerung der Strandkorbmietzeit ist – Verfügbarkeit vorausgesetzt -grundsätzlich möglich. Eventuelle Verlängerungen müssen spätestens 2 Tage vor dem letzten Miettag erfolgen und werden aufgrund der Sondertarife in der Mietpreis Staffelung nur einmal akzeptiert.
Weitere Verlängerungswünsche werden wie eine Neubuchung behandelt!
Sondertarife in der Mietpreis Staffelung können ausschließlich pro Korb und durchgehenden Zeiträumen geltend gemacht werden. An- und Abreise gelten jeweils als ein Tag.

2. Gutscheine
Bei uns können Sie Gutscheine für Strandkorb-Tage erwerben. Diese können je nach entsprechendem Standort ganz oder teilweise – Verfügbarkeit von Strandkörben vorausgesetzt – eingelöst werden. Die Zustellung der gekauften Gutscheine erfolgt per Post.

3. Rückzahlung
1. Die Rückzahlung der Strandkorbmiete ist nur bei nachgewiesenen Todes- oder schweren Krankheitsfällen innerhalb der Familie des Mieters möglich.
2. Ausgeschlossen sind u.a. auch Rückzahlungen in Fällen höherer Gewalt (z.B. Bergung bzw. vorbeugende Maßnahmen bei Sturmflut-Gefahr) oder schlechtem Wetter, wenn die Nutzung des Strandkorbes zeitweise nicht oder nur beschränkt möglich ist.

4. Kontrollen
Die Benutzung eines Strandkorbes ohne gültige Mietnachweis ist nicht gestattet.
Die Strandkorbvermieter der Strandkorbvermietung Martinen sind jederzeit berechtigt, Kontrollen auszuüben und sich die Strandkorbmietnachweise zeigen zu lassen.

5. Befugnis des Strandkorbvermieters zum Schutz der Strandkörbe
Bei Gefahr ist den Anweisungen der Strandkorbvermieter und seiner Beauftragten unverzüglich Folge zu leisten. Die Feststellung einer Gefahrensituation obliegt allein dem Strandkorbvermieter der Strandkorbvermietung Martinen und seinen Beauftragten.

6. Benutzung der Strandkörbe
1. Die Körbe sind schonend und pfleglich zu behandeln.
2. Das Umstellen, Umwerfen oder das Abstützen der Körbe mit Hilfsmitteln ist nicht gestattet. Keine schweren Gegenstände oben auf die Haube stellen!
3. Die Strandkörbe dürfen nicht in Kuhlen gestellt werden, da dies ihre Bergung bei Hochwasser erheblich erschwert und die Gefahr des Einschlämmens im Sandgrund besteht.
4. Der Strandkorb ist nach Gebrauch in die aufrechte Stellung zu bringen und mit dem Rücken zum Wasser zu drehen
5. Bei Verstößen gegen die Absätze 1. bis 4. ist die Strandkorbvermietung Martinen berechtig, den Strandkorb ersatzlos einzuziehen. Für eventuelle Schäden haftet der Mieter.
6. Bei Sturmflut, Bergungsmaßnahmen sowie Änderungen der Strandverhältnisse besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz.

7. Haftung
1. Die Strandkörbermietung Martinen haftet nicht für Unfälle, die aus der Anmietung von Standkörben entsteht.
2. Die Strandkorbvermietung Martinen übernimmt für im Strandkorb zurückgelassene, persönliche Dinge sowie Dinge die z.B. bei Bergungsmaßnahmen verloren gehen, keine Haftung.

8. Inkraftreten
Diese Strandkorbvermietungsbedingungen treten zum 01. 01. 2018 in Kraft.